59 Programmheft vhs Landkreis Rastatt Frühjahr/Sommer 2026 Allgemeine Informationen und Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich/Vertragsinhalt Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle in unserem aktuellen Programm (einsehbar über das Internet unter „www.vhs-landkreisrastatt.de“ bzw. im aktuellen Programmheft) beschriebenen Veranstaltungen, die der Landkreis Rastatt als Volkshochschule (nachfolgend auch VHS genannt) anbietet. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der VHS als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Die/der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine namentlich der VHS zu benennende dritte Person (Teilnehmende) begründen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde. Exkursionen, die im Programm einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf, wobei für den mit der VHS abgeschlossenen Vermittlungsvertrag die nachfolgenden Bedingungen gelten. 2. Anmeldung Die Anmeldung zu den VHS-Veranstaltungen ist im Programmgebiet der Volkshochschule, d. h. in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rastatt, einheitlich geregelt: Wir bieten einen Vertragsschluss über unser Anmeldeformular per Post, E-Mail oder online über www. vhs-landkreis-rastatt.de bei gleichzeitiger Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zur Abbuchung des Veranstaltungsentgelts an. Bei einer Anmeldung per E-Mail ohne Nutzung unseres Anmeldeformulars muss der VHS von der/dem Teilnehmenden und des/ der Anmeldenden neben der Angabe des zu buchenden Kurses rechtzeitig vor Anmeldeschluss zumindest der zutreffende Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie die gültige Postanschrift in Textform mitgeteilt werden. Alternativ zum SEPA-Lastschriftmandat ist auch eine Anmeldung gegen Rechnung möglich, wenn zusätzlich der zutreffende Vor- und Nachname und die gültige Anschrift des Rechnungsempfängers in Textform mitgeteilt werden. Sämtliche Änderungen des Vor- und/oder Nachnamens bzw. der Anschrift sind nach Kenntnis einer Änderung der VHS unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bitte senden Sie das Anmeldeformular an die VHS-Stelle des jeweiligen Kursortes (siehe Kursnummer). Die Ansprechpartnerinnen für die VHS-Kursorte im Landkreis sowie die Geschäftsstelle im Landratsamt Rastatt sind am Anfang des Programmheftes bzw. unter www.vhs-landkreisrastatt.de aufgeführt. Eine telefonische Anmeldung ist möglich, wenn der Volkshochschule bereits ein gültiges SEPALastschriftmandat und eine gültige E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden und des/der Anmeldenden vorliegen. Ansonsten kann eine telefonische Platzreservierung – maximal 2 Werktage – bis zum Eintreffen der Anmeldung gemäß den obigen Bestimmungen in Textform bei der VHS vorgenommen werden. Bei weiterführenden Kursen gilt auch die Anmeldung per Weitermeldelisten, wenn eine erste Anmeldung gemäß den obigen Bestimmngen einschließlich eines gültigen SEPALastschriftmandats vorliegen. Anmeldeschluss für laufende Kurse ist jeweils 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, bei Wochenendseminaren und ganztägigen Veranstaltungen 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Exkursionen entsprechend der Angabe der Vernstalter im Programm der VHS. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vor Anmeldeschluss erfolgen und im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Die VHS behält sich vor, bei Nichtangabe einer E-Mailadresse eine
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