60 Allgemeine Informationen und Geschäftsbedingungen Programmheft vhs Landkreis Rastatt Frühjahr/Sommer 2026 Anmeldung stillschweigend anzunehmen und somit keine Anmeldebestätigung zu versenden. Eine weitere Benachrichtigung durch die Volkshochschule erfolgt nach Anmeldung nur, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder z. B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl nicht zustande kommt. 3. Veranstaltungsentgelte Die Entgelte für den Besuch der Veranstaltungen sind im Programm jeweils für die einzelnen Veranstaltungen ausgewiesen. Bei Vorliegen eines SEPALastschriftmandates wird die/der Teilnehmende 1 Woche vor Abbuchung des Kursentgelts auf dem Postweg oder per E-Mail über den Einzug seitens der VHS Landkreis Rastatt informiert (Pre-Notification). Der Platz der/des Teilnehmenden in VHS-Kursen steht nur der/dem angemeldeten Teilnehmenden persönlich zu. Eine Belegung im Abwesenheitsfall durch eine Ersatzperson bedarf der vorherigen Zustimmung der VHS. Gegen Vorlage einer aktuellen gültigen Bescheinigung erhalten Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Familienpass-Inhaberinnen und -Inhaber, Arbeitslose, Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger als Teilnehmende eine einmalige (also bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungsgründe nicht zusammenrechenbare) 15 %-Ermäßigung auf das jeweilige Veranstaltungsentgelt soweit sich in diesen Geschäftsbedingungen keine anderen Regelungen finden. Die genannten Bescheinigungen müssen zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden. Die nachträgliche Vorlage von Unterlagen, die eine Ermäßigung rechtfertigen würden, werden nicht akzeptiert. Das Entgelt der Kurse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bereits ermäßigt im Programm ausgewiesen, weshalb hierfür die bereits genannte 15%-Ermäßigung keine Anwendung findet. Die oben genannte 15%-Ermäßigung gilt zudem nicht für Einzelveranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Führungen, Konzerte), soweit im Programm nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass eine 15%-Ermäßigung Anwendung findet. Zudem gilt die oben genannte 15%-Ermäßigung nicht bei einer Anmeldung die/der Teilnehmenden durch Unternehmen und/oder die öffentliche Hand zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten und nicht für bereits anderweitig ermäßigte Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit Materialverbrauch sind Materialbzw. Lebensmittelkosten nicht in den Entgelten enthalten, es sei denn dies ist ausdrücklich anders im Programm vermerkt. Bei felerhaften Angaben (Bankverbindung etc) auf dem SEPALastschriftmandat oder bei ungedecktem Konto wird der/ dem Anmeldenden die daraus entstehende Bankbearbeitungsgebühr berechnet. 4. Mindestteilnehmendenzahl Die angekündigten Kurse und Seminare finden nur dann statt, wenn die im Programm ausgewiesene Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist, wobei sich die VHS vorbehält, einen Kurs trotz Nichterreichen der Mindeststeilnehmendenzahl stattfinden zu lassen. Angemeldete Personen können sich bei ihrer jeweiligen örtlichen VHS-Ansprechpartnerin nach der Zahl der Anmeldungen erkundigen. Aus Kosten- und Organisationsgründen kann hierüber seitens der VHS keine automatische Benachrichtigung erfolgen. 5. Rücktritt 5.1. Allgemein Zur Entgegennahme der Rücktrittserklärung sind nur die Ansprechpartnerinnen der jeweiligen VHS-Geschäftsstelle ermächtigt (eine Lehrkraft hat keine Bevollmächtigung eine Rücktrittserklärung anzunehmen). Sollte ein Wechsel der Lehrkraft erfolgen, so berechtigt der Wechsel
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