Bildungszeit Allgemeines 251 In 3 Schritten zur Bildungszeit Schritt 1: Beschäftigte können selbst auswählen, welche Veranstaltungen sie besuchen möchten. Die Freistellung ist so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der beanspruchten Bildungszeit schriftlich oder elektronisch gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber geltend zu machen. In dem Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Veranstaltung nach dem LBZG anerkannt ist. Im Antrag müssen darüber hinaus Informationen über den Inhalt und Zeitraum sowie der Name des Veranstalters angegeben werden. Einen entsprechenden Muster-Antrag finden Sie unter Downloads. Schritt 2: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber stimmt Ihrer Bildungszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes und ohne Anrechnung von Erholungsurlaub zu. Wenn der Inanspruchnahme von Bildungszeit zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitsgeber in der Regel mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin schriftlich oder elektronisch ablehnen. Der Anspruch auf Bildungszeit wird im Falle einer Ablehnung auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen. Eine nochmalige Ablehnung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Schritt 3: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nach Abschluss durch eine Beschei- nigung nachzuweisen. Diese ist vom Ver- anstaltungsträger auszustellen und muss den Namen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers sowie die genauen Termine der Teilnahme enthalten. Bildungsurlaub.de Seminare, Informationen, Tipps und Hilfen rund um die Bildungszeit Was sie wissen müssen, um Ihren Anspruch auf Bildungszeit zu verwirklichen: Bildungszeit – das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt ist das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür beurlauben zu lassen. www.bildungsurlaub.de Werden Sie Mitglied und sparen Sie Geld Wenn Sie bei der Entwicklung der vhs aktiv mitwirken, wenn Sie Einfluss auf die Konzeption und Programmgestaltung nehmen wollen, können Sie dies durch Ihre Mitgliedschaft im Verein dokumentieren. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung zählt Ihre Stimme. Beitrittsanträge schicken wir Ihnen gerne zu. Als Mitglied des Vereins erhalten Sie eine Ermäßigung auf Kurse in Höhe von 10%!
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