VHS Bingen

250 Bildungszeit Allgemeines  Was ist Bildungszeit? Die Bildungszeit ist eine Möglichkeit für Beschäftigte, sich von ihrem Job freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder sich für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten zu qualifizieren. Diese Freistellung dient dazu, dass sie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern, um beispielsweise ihre Karrierechancen zu verbessern oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Durch den hohen Anteil an beruflicher Weiterbildung leistet die Bildungszeit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und einer gelingenden Transformation. Darüber hinaus bietet sie allen Beschäftigten die Möglichkeit für kontinuierliches Lernen im Verlauf des Berufslebens. Durch die Bildungszeit wird somit nicht nur die individuelle Qualifikation und Kompetenz des Einzelnen gestärkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Einbeziehung von Qualifikationen für ehrenamtliche Tätigkeiten ist eine gezielte Ergänzung. In diesen Qualifizierungen erworbene Kompetenzen, wie beispielsweise Führung, Organisation, Verantwortungsübernahme, Teamfähigkeit, Kommunikation und Belastbarkeit, wirken unmittelbar in die Betriebe hinein. Beschäftigte, die im Ehrenamt Verantwortung tragen, stärken damit auch ihre berufliche Handlungsfähigkeit. Die dazugehörigen Gesetze und Verordnungen sowie Antragsformulare finden Sie hier: lsjv.rlp.de/themen/arbeit/bildungszeit  Wofür wird Bildungszeit gewährt? Beschäftigte können sich für Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten freistellen lassen, die nach dem LBZG als Fortbildungsveranstaltung anerkannt sind. Die Weiterbildung ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt und schließt auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Orientierungswissen ein. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung oder allgemeinen Freizeitgestaltung dienen..  Wer kann Bildungszeit beantragen? Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungszeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Das gilt auch für Auszubildende, für Beamtinnen und Beamte sowie für Richterinnen und Richter des Landes RheinlandPfalz. Voraussetzung ist eine Mindestbeschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber von sechs Monaten.  Wie lange wird Bildungszeit gewährt? Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr, z. B. 2027/2028). Dieser Anspruch kann beliebig im Zeitraum eingeteilt werden. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

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