VHS Landkreis Rastatt

103 Programmheft vhs Landkreis Rastatt Frühjahr/Sommer 2025 Hinweise Hinweise zu Ihrer Anmeldung • Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an die vhs-Geschäftsstelle des Ortes im Landkreis, in dem Sie die Veranstaltung belegen wollen. Die Adressenfinden Sie in diesem Programmheft auf den Seiten 4 und 5 oder auf der Website unter www.vhs-landkreis-rastatt.de. • Bei Angabe einer E-Mail-Adresse erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. • Bei weiterführenden Kursen gilt auch die Anmeldung per Weitermeldelisten, wenn eine erste Anmeldung, E-Mail-Adresse und das SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. • Eine persönliche Anmeldung ist zu folgenden Öffnungszeiten möglich: vhs-Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt Rastatt Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222/381-3500 Sie erreichen uns telefonisch: Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefon: 07222 381-3500 Öffnungszeiten des Landratsamtes: Montag 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr vhs-Geschäftsstelle Bühl, Robert-Koch-Straße 8, 77815 Bühl Montag 16:00 - 19:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr vhs-Geschäftsstelle Gaggenau, Hauptstraße 36a, 76571 Gaggenau Montag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr • Ein SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir nur, falls der Volkshochschule kein gültiges Mandat vorliegt. Es verliert durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern dieses nach dem letztmaligen Einzug nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wurde. Sollte also innerhalb von 36 Monaten keine Abbuchung erfolgen, ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Wenn der Volkshochschule ein schriftliches Lastschriftmandat vorliegt, können Sie sich in Verbindung mit Ihrer E-Mail- Adresse telefonisch anmelden. • Alternativ zum SEPA-Lastschriftmandat ist auch eine Anmeldung gegen Rechnung möglich. • Gegen Vorlage einer aktuellen gültigen Bescheinigung erhalten Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Familienpass-Inhaberinnen und -Inhaber, Arbeitslose, Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger als Teilnehmende eine einmalige (also bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungsgründe nicht zusammenrechenbare) 15 %-Ermäßigung auf das jeweilige Veranstaltungsentgelt soweit sich in diesen Geschäftsbedingungen keine anderen Regelungenfinden. Fügen Sie bitte den Nachweis über den aktuellen Leistungsbezug bzw. Status Ihrer Anmeldung bei. Es kann nur eine Ermäßigung berücksichtigt werden.

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