VHS Geesthacht

87 Internet: www.vhs-geesthacht.de • E-Mail: info@vhs-geesthacht.de Sprachen Sprachen Deutsch STAFF-Kurse (Deutschkurse für Anfänger/innen und Fortgeschrittene) Das Projekt „STAFF.SH - Starterpaket für Flüchtlinge in SchleswigHolstein“ fördert Kurse für erwachsene Asylsuchende und Flüchtlinge. Die Kurse sollen den Teilnehmenden erste sprachliche Kenntnisse zur Verständigung vermitteln und eine Orientierung zur Bewältigung alltäglicher Angelegenheiten vor Ort geben. Sie ersetzen keinen Integrationskurs. STAFF.SH. wird finanziert aus Mitteln des Innenministeriums, vom Landesverband der Volkshochschulen organisiert und an Volkshochschulen und anderen zugelassenen Sprachkursträgern durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Integration. EOK.SH – Erstorientierungskurse Um Asylbewerber/innen dabei zu unterstützen, sich in Deutschland zurechtzufinden, fördert das Bundesamt Erstorientierungskurse, die auf dem Konzept „Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber“ basieren. In diesen Kursen erhalten Asylbewerber/ innen wesentliche Informationen über das Leben hier und erwerben gleichzeitig erste Deutschkenntnisse. Ziel der Kurse ist es, die Asylbewerber in ihren speziellen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen die Eintrittsphase in Deutschland zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Integration. Deutsch lernen in einem Integrationskurs! Die Volkshochschule Geesthacht führt Integrationskurse durch. Menschen, die bereits über Deutschvorkenntnisse verfügen, können in verschieden Modulen/Levels der laufenden Kursen nach Absprache aufgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Integration. Berufssprachkurs (DeuFö) - Modul B1 Dieser Deutschkurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen und die beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes (inklusive der 300 Unterrichtseinheiten Wiederholung) das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Integration.

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