93 vhs Traunreut • Tel. 08669 86480 Sprachen und Verständigung Anmeldung zum Integrationskurs Wie bekomme ich einen Berechtigungsschein? Für neu zuwandernde Migranten/innen ist die erste Anlaufstelle das Jobcenter (Flüchtlinge) oder die Ausländerbehörde (Migranten/innen aus Drittstaaten). EU-Bürger/innen, die schon länger in Deutschland lebende Migranten/innen und Deutsche, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, stellen einen Antrag an: BAMF Außenstelle München Streitfeldstraße 39 81673 München Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, Ausländer/innen mit Duldung oder mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG können vom BAMF zugelassen werden. Was kostet ein Integrationskurs? Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach AsylbLG beziehen oder einen Nachweis zur finanziellen Bedürftigkeit (Härtefall) vorlegen, ist der Kurs kostenlos. Alle übrigen Teilnehmer/innen, die einen Berechtigungsschein des BAMF oder des Landratsamts besitzen, zahlen zurzeit 2,29 Euro die Unterrichtsstunde (das heißt pro Kursabschnitt 229 Euro für 100 Unterrichtsstunden). Für Teilnehmer/innen ohne Berechtigungsschein kostet der Integrationskurs zurzeit 458 Euro pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden. Information zu den Integrationskursen Die Anmeldung zu einem Integrationskurs kann nur mit gültigem Berechtigungsschein und nach einem Einstufungstest erfolgen. Ausnahme: Selbstzahler ohne Berechtigungsschein. Der verbindliche Einstufungstest ist kostenlos. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einstufungsberatung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Einstufung mit: • Berechtigungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs, • Pass oder Ausweis, • ggf. Leistungsbescheid des Jobcenters.
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