92 Sprachen und Verständigung Weitere Informationen zu unseren Integrationskursen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten Would you like to learn German? The vhs Traunreut e. V. is an accredited course provider of the Federal Office for Migration and Refugees. In our Department of German we offer courses for immigrants and foreign nationals wishing to learn German. The primary goal of these courses is to aid integration through a better command of the language. The courses are for anyone willing to learn German, regardless of age, nationality or previous knowledge. If you are intending to take up residence in Germany we recommend our integration courses. But if you are only planning a temporary stopover in Germany and would like to acquire some knowledge of the language than we offer you varied possibilities. Before starting your German course we request you to come along for counseling. We offer free consultation every day during our service hours. It is possible to join a German course at any time during the semester if there are vacancies in the course. Vor dem Beginn des Sprachkurses möchten wir Sie zu unseren kostenlosen Beratungen einladen. Wir bieten jeden Tag zu den Öffnungszeiten unseres Servicebüros Beratungstermine an, um sich für einen Deutschkurs anzumelden. Ein Kurseinstieg ist zu jedem Zeitpunkt möglich, so lange freie Plätze in den Kursen zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über unsere Deutschkurse finden Sie auf unserer Homepage www.vhs-traunreut.de Integrationskurse an der vhs Traunreut e. V. Art der Integrationskurse: Allgemeine Integrationskurse Eine genaue Übersicht über unsere Integrationskurse finden Sie auf unserer Homepage www.vhs-traunreut.de. Gerne unterstützen wir Sie durch eine kostenlose Beratung, um den richtigen Kurs für Sie zu finden. Wer kann teilnehmen? Alle neu zugewanderten Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus, Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, Ausländer/innen, die bereits länger in Deutschland leben, Spätaussiedler/innen, Unionsbürger/innen und Deutsche, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen.
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