VHS Geesthacht

VHS Geesthacht • Tel.: 04152/4622 • Fax: 04152/886294 154 1. Allgemeines (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Geesthacht gemeinnützige GmbH (VHS Geesthacht), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Diese AGB gilt nicht für AZAV-zertifizierte Maßnahmen. AZAV-zertifizierte Maßnahmen werden gesondert in den „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV)“ geregelt. (2) Studienreisen, Exkursionen und Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS Geesthacht. Insoweit tritt die VHS Geesthacht nur als Vermittlerin auf. (3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen. (4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS Geesthacht genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. 2. Vertragsschluss (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung drei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS Geesthacht zustande oder aber dadurch, dass die Drei-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS Geesthacht das Vertragsangebot abgelehnt hat. (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS Geesthacht eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden. (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die o. g. Regelung nicht berührt. (6) Die Vertragssprache ist deutsch. (7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den „kostenpflichtig“-buchen-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert oder den Anmeldevorgang abbricht. (8) Die Anmeldende hat die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers auszudrucken. 3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS Geesthacht als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS Geesthacht namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS Geesthacht. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß. (3) Die VHS Geesthacht darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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